“Corona darf kein Vorwand sein”

Der Landbote vom 25. April 2020: Social Distancing kann nicht vorgeschoben werden, um einen Elternteil den Kontakt zum Kind zu verwehren. Getrennt lebende Eltern sollen Verantwortung übernehmen und unter sich regeln, wie sie ihre Kinder sehen können.  Die KESB Winterthur-Andelfingen sowie die Konferenz für Kindes- und Erwachsenenschutz haben dazu Empfehlungen herausgegeben.
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