Jede Person kann der KESB Meldung erstatten, wenn eine Person hilfsbedürftig erscheint. Vorbehalten bleiben die Bestimmungen über das Berufsgeheimnis. Wer in amtlicher Tätigkeit von einer solchen Person erfährt, ist meldepflichtig.
Meldung über die Hilfsbedürftigkeit einer erwachsenen Person
Aerztlicher Bericht zur Meldung
Merkblatt KOKES zu Melderecht-Meldepflicht