Herzlich willkommen

Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) Winterthur-Andelfingen ist eine unabhängige, gerichtsähnliche Behörde. Sie hat die gesetzliche Aufgabe, den Schutz von Personen sicherzustellen, wenn diese nicht selber dazu in der Lage sind. Zum Beispiel, wenn sie noch minderjährig, geistig behindert, psychisch beeinträchtigt oder schwer suchtkrank sind.

Erhält die KESB eine Meldung über eine Gefährdungssituation, dann klärt sie ab, wie geholfen werden kann. Eine Meldung können die betroffene Person selbst, Angehörige, Nachbarn, Polizei oder andere Personen machen. Die Abklärung erfolgt in einem Verfahren und endet in einem Entscheid, gegen den Beschwerde erhoben werden kann. Die Verfahren sind in der Regel kostenpflichtig.

Nötigenfalls ordnet die KESB eine Beistandschaft an und beauftragt eine Beiständin oder einen Beistand mit der Führung des Mandats. Die Mandate werden durch berufliche oder private Beistandspersonen geführt. Die beruflichen Beiständinnen und Beistände gehören einer von der KESB unabhängigen Berufsbeistandschaft an. Unsere KESB ist für die Bezirke Winterthur und Andelfingen zuständig.

 

Der KESB Podcast
Mitarbeitende der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde erzählen von Fällen aus ihrem Alltag.
Zu den Folgen

Informationen zur KESB
Die KESB in verschiedenen Sprachen oder in leicht verständlicher Sprache erklärt finden sie hier

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