Beschwerdeinstanz

Gegen Entscheide der KESB kann Beschwerde beim zuständigen Gericht erhoben werden. Jeder Entscheid ist mit einer Rechtsmittelbelehrung versehen. Darin werden die Beschwerdefrist und die zuständige Beschwerdeinstanz genannt. In der Regel ist die erste Beschwerdeinstanz der Bezirksrat Winterthur.

Bezirksrat Winterthur

Bezirksgericht Winterthur

Obergericht Zürich

Bundesgericht