Mandatsführung
Die präzise Definition der Massnahmen und Aufgaben ist bei der Umsetzung einer Beistandschaft für alle Beteiligten von grosser Bedeutung. Damit die betroffenen Personen die Aufgaben der Beistandspersonen besser verstehen, orientiert sich die KESB Winterthur-Andelfingen an folgender Richtlinie:
Berufsbeistandspersonen
Fachbeistandspersonen
Bedarf die Führung einer Beistandschaft besonderer Fachkenntnisse, kann die KESB Fachpersonen einsetzen.
Private Beistandspersonen
Private Beistandspersonen leisten einen wichtigen gesellschaftlichen Beitrag, der Anerkennung verdient. Private Beistandspersonen unterliegen grundsätzlich den gleichen Anforderungen wie berufliche Beistandspersonen. Besonders geeignet sind Mandate, die eine regelmässige persönliche Begleitung und Betreuung erfordern, etwa bei älteren Personen sowie geistig behinderten oder leicht psychisch erkrankten Erwachsenen.
Für allgemeine Fragen zur Mandatsführung steht privaten Beistandspersonen innerhalb der KESB ein Beratungsteam zur Verfügung. Anfragen werden gerne über die E-Mail Adresse kesb.fachstelleprima@win.ch entgegengenommen. Fragen zu hängigen Verfahren sind an den/die zuständige Fachmitarbeiter:in oder das verfahrensleitende Mitglied der Behörde zu richten.