KESB kurz erklärt
Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) unterstützt Menschen in schwierigen Lebenslagen. Die Behörde wird dann tätig, wenn eine Meldung eintrifft. Manchmal melden sich Betroffene direkt bei der KESB, manchmal sind es Angehörige, Nachbarn, die Schule oder die Polizei, die sich Sorgen machen.
Das Verfahren
Fachleute der KESB prüfen nach Eingang einer solchen Meldung sorgfältig, ob ein Kind Hilfe benötigt oder ein erwachsener Mensch Unterstützung braucht. Wird die KESB tätig, eröffnet sie ein Verfahren.
Dieses wird von einem der Mitglieder der Behörde geleitet. Die konkrete Abklärung des Einzelfalles übernimmt eine Fachmitarbeiterin oder ein Fachmitarbeiter. Fachmitarbeitende sind Jurist/innen, Psycholog/innen oder Sozialarbeiter/innen. Sie laden die betroffene Person oder die Eltern und das betroffene Kind zu einem Gespräch ein. Sie möchten erfahren, wie die Betroffenen selber die Situation einschätzen. Wenn es nach diesem Gespräch nötig erscheint, holen sie weitere Erkundigungen ein. Die Fachmitarbeitenden fragen zum Beispiel bei einer medizinischen Fachperson oder in der Schule nach. Im Kindesschutz wird oft eine staatliche Drittstelle damit beauftragt, die familiäre Situation genauer abzuklären. Die Verfahren kosten in der Regel etwas.
Der Entscheid
Nach Abschluss dieser Abklärungen schlagen die Mitarbeitenden der KESB Hilfs- und Unterstützungsangebote vor, wenn diese sinnvoll und notwendig sind. Die Betroffenen können dazu Stellung nehmen. Erst danach entscheiden drei Behördenmitglieder unabhängig und nach den gesetzlichen Vorgaben über das weitere Vorgehen. Sie bringen dabei ihr Fachwissen aus den Bereichen Recht, Soziale Arbeit und Pädagogik ein. Was die Behördenmitglieder jetzt beschliessen, heisst Entscheid.
In diesem Entscheid ordnet die KESB Massnahmen an, wenn diese nötig und verhältnismässig sind: Zum Beispiel beauftragt sie eine Beistandsperson, die sich um die Belange der hilfsbedürftigen Person kümmert. Das können Fachpersonen sein, die bei einer Berufsbeistandschaft arbeiten. Bei den Erwachsenen sind es oft Privatpersonen, vor allem aus dem Umfeld der betroffenen Personen.
Beschwerde
Wenn die Eltern, das Kind oder eine nahestehende Person mit dem Entscheid nicht einverstanden sind, dann können sie Beschwerde machen. Nach einer Beschwerde wird der Entscheid vom Gericht nochmals überprüft.
Merkblatt in verschiedenen Sprachen
- Merkblatt “Die KESB kurz erklärt”
- KESB SQARON SHKURTIMISHT (albanisch)
- توضيح مختصر عن ك ا س ب (arabisch)
- KESB KRATKO OBJAŠNJENJE (bosnisch / kroatisch / serbisch)
- THE KESB IN SHORT TERMS (englisch)
- BRÈVE EXPLICATION DE L’APEA (französisch)
- L’ APMA SPIEGATA IN BREVE (italienisch)
- KESB КРАТКО ОБЙАСНЕНИЕ (mazedonisch)
- EXPLICAÇÃO BREVE SOBRE O QUE É KESB (portugiesisch)
- Орган опеки и попечительства (KESB) (russisch)
- LA KESB BREVEMENTE EXPLICADA (spanisch)
- KESB குறுகிய விளக்கம் (tamilisch)
- ሓጺር መግለጺ ናይ ቤትጽሕፈት ተኸላኻሊ ንዓበይትን ንቆልዑን (ኬስብ) (tigrinya)
- KISACA KESB (türkisch)
- Орган опіки та піклування (KESB) (ukrainisch)
- A GYERMEK- ÉS FELNŐTTVÉDELMI HATÓSÁG RÖVIDEN (ungarisch)