Vermögensgeschäfte
Beistandspersonen sind oft für die Verwaltung des Einkommens und Vermögens der betroffenen Person zuständig. Die Beistandspersonen orientieren sich an der VBVV.
- Verordnung über die Vermögensverwaltung im Rahmen einer Beistandschaft oder Vormundschaft (VBVV)
- Erläuternder Bericht zur VBVV
- Merkblatt VBVV
- KPV Empfehlungen zur Umsetzung der VBVV
- Empfehlungen der SBVg und der KOKES zur Vermögensverwaltung gemäss KESR