Für Beistandspersonen
Wenn die KESB eine Massnahme im Kindes- oder Erwachsenenschutz anordnet, ernennt die Behörde eine geeignete Beistandsperson, welche die Interessen der betreuten Person wahrt. Diese Aufgabe kann von einer Fachbeistandsperson, einer Berufsbeistandsperson oder einer privaten Beistandsperson übernommen werden. Hier finden Sie weitere Informationen sowie die entsprechenden Richtlinien.