Schule meldet

Lehrpersonen können im Schulalltag Verhaltensweisen von Kindern beobachten, die auf eine mögliche Hilfsbedürftigkeit hindeuten. In solchen Fällen darf die Schule jedoch nicht in die Erziehungsbefugnis der Eltern oder Erziehungsberechtigten eingreifen; diese Befugnis liegt ausschliesslich bei der KESB. Eine enge Zusammenarbeit zwischen Schulen und der KESB ist daher im Kindesschutz von zentraler Bedeutung.

Vorgehen

Es ist für uns wichtig, dass Sie gemäss den Informationen des Volksschulamtes «Kindesrecht & Kindesschutz» vorgehen.

Füllen Sie bitte das untenstehende Formular so vollständig und faktengetreu wie möglich aus, um uns bei der Einschätzung der Situation zu unterstützen.