Meldung als Fachperson

Als Amtsperson oder als Person, die beruflich regelmässig Kontakt zu Kindern hat, sind Sie meldepflichtig, sofern die Voraussetzungen für eine Meldung gemäss ihrer Einschätzung gegeben sind.

Ärztinnen und Ärzte

Ärztinnen und Ärzte spielen eine zentrale Rolle im Kindesschutz. Um festzustellen, wann bei einer Gefährdung des Kindswohls eine Meldung an die KESB gemacht werden sollte oder wie der Ablauf beim Einholen von Arztberichten gestaltet ist, haben die KESB und die Ärzteverbände im Kanton Zürich eine Empfehlung zur Zusammenarbeit herausgegeben.