Als Fachperson melden

Als Fachperson sind Sie verpflichtet, eine Meldung zu machen, wenn konkrete Hinweise darauf vorliegen, dass die körperliche, psychische oder sexuelle Unversehrtheit eines Kindes gefährdet ist und Sie im Rahmen Ihrer Tätigkeit keine Abhilfe schaffen können. Dies betrifft insbesondere:

  • Fachpersonen aus den Bereichen Medizin, Psychologie, Pflege, Betreuung, Erziehung, Bildung, Sozialberatung, Religion und Sport, die beruflich mit Kindern in Kontakt stehen.
  • Personen, die in amtlicher Funktion von einem solchen Fall erfahren.

Die Meldepflicht ist auch erfüllt, wenn die Meldung an die vorgesetzte Person gerichtet wird.