Eigene Vorsorge
Gesetzliches Vertretungsrecht
Ehepaare und eingetragene gleichgeschlechtliche Paare, die zusammenleben oder sich regelmässig und persönlich unterstützen, haben ein gesetzliches Vertretungsrecht. Dieses gilt jedoch nur, wenn keine Beistandschaft besteht und weder ein Vorsorgeauftrag noch eine Patientenverfügung andere Regelungen trifft. Weitere Informationen finden Sie in unserem Merkblatt zum Vertretungsrecht.
Vorsorgeauftrag
Was Sie bei der Erarbeitung eines Vorsorgeauftrages beachten müssen, erfahren Sie in unserem Merkblatt zum Vorsorgeauftrag. Im Kanton Zürich ist die KESB zudem Hinterlegungsort für Vorsorgeaufträge. Laden Sie das Antragsformular herunter und füllen Sie es vollständig aus.