Ende der Mandatsführung
Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Die Leitung der Berufsbeistandschaft informiert die KESB so früh als möglich über das bevorstehende Ende eines Arbeitsverhältnisses per E-Mail an kesb@win.ch.
Sobald bekannt ist, wer die Nachfolge der bisherigen Beistandsperson antritt, stellt die Berufsbeistandschaft mittels nachstehendem Meldeformular einen Antrag auf betrieblichen Wechsel pro betroffene Person.
Die bisherige Beistandsperson informiert die betroffene Person und bei Minderjährigen die Eltern über den bevorstehenden Wechsel.
Die KESB entbindet in der Regel die bisherige Beistandsperson von der Pflicht zur Erstattung eines Schlussberichts und einer Schlussrechnung (Art. 425 Abs. 1 ZGB). Soll von dieser Regel abgewichen werden, ist ein entsprechender Antrag zu stellen.