Erwachsenenschutzverfahren
Erwachsene kümmern sich grundsätzlich selbst um ihre Angelegenheiten. Wenn sie jedoch wichtige Entscheidungen oder Aufgaben nicht mehr alleine bewältigen können, muss die Gesellschaft sie unterstützen.
Wurde keine eigene Vorsorge getroffen, kann eine Beistandschaft angezeigt sein. Bevor eine Massnahme angeordnet wird, klärt die KESB die Situation sorgfältig ab. Der wichtigste Bestandteil dieser Abklärung sind Gespräche mit der betroffenen Person.
Mehr zum Erwachsenenschutz erfahren Sie in nachstehender Broschüre in leicht verständlicher Sprache.