Sorgerechtsbestätigung

In der Schweiz gibt es kein zentrales Register zum Sorgerecht über Kinder und Jugendliche.

Eltern müssen daher selber den Nachweis erbringen, ob sie Inhaber/in der elterlichen Sorge sind:

verheiratete Eltern mit dem Familienausweis (Auszug aus dem Register des Zivilstandsamtes, worin Ehegatten und Kinder aufgeführt sind)

geschiedene Eltern mit einem Auszug aus dem Scheidungsurteil

nicht verheiratete Eltern mit der Erklärung über die gemeinsame elterliche Sorge. Ist eine solche nicht vorhanden, kann die Mutter mit der Geburtsurkunde darlegen, dass sie die Mutter des entsprechenden Kindes ist.