Organisation
Aufsicht
Die KESB untersteht fachlich der Aufsicht des Kantons. Das Gemeindeamt hat als Aufsichtsbehörde die Aufgabe, für eine korrekte, einheitliche Rechtsanwendung im Kindes- und Erwachsenenschutz zu sorgen.
Einen Entscheid der KESB im Einzelfall kann sie nicht korrigieren, dies bleibt den gerichtlichen Beschwerdeinstanzen vorbehalten.
Beschwerdeinstanzen
Gegen Entscheide der KESB kann Beschwerde beim zuständigen Gericht erhoben werden. Jeder Entscheid ist mit einer Rechtsmittelbelehrung versehen. Darin werden die Beschwerdefrist und die zuständige Beschwerdeinstanz genannt. In der Regel ist die erste Beschwerdeinstanz der Bezirksrat Winterthur.
Trägerschaft
In den Bezirken Winterthur und Andelfingen haben sich die Stadt Winterthur sowie die 18 Landgemeinden im Bezirk Winterthur und die 20 Landgemeinden im Bezirk Andelfingen darauf verständigt, einen gemeinsamen KESB-Kreis zu bilden. Administrativ ist die KESB Winterthur-Andelfingen dem Departement Soziales der Stadt Winterthur zugeordnet.
Sitzgemeinde:
- Winterthur
Anschlussgemeinden:
Bezirk Winterthur
- Altikon
- Brütten
- Dägerlen
- Dättlikon
- Dinhard
- Elgg
- Ellikon an der Thur
- Elsau
- Hagenbuch
- Hettlingen
- Neftenbach
- Pfungen
- Rickenbach
- Schlatt
- Seuzach
- Turbenthal
- Wiesendangen
- Zell
Bezirk Andelfingen
- Andelfingen
- Benken
- Berg am Irchel
- Buch am Irchel
- Dachsen
- Dorf
- Feuerthalen
- Flaach
- Flurlingen
- Henggart
- Kleinandelfingen
- Laufen-Uhwiesen
- Marthalen
- Ossingen
- Rheinau
- Stammheim
- Thalheim
- Trüllikon
- Truttikon