Kindesvermögen
Die Eltern haben, solange ihnen die elterliche Sorge zusteht, das Recht und die Pflicht, das Vermögen der Kinder zu verwalten.
Wenn ein Elternteil stirbt, muss der andere Elternteil der KESB ein Inventar über das Vermögen des Kindes einreichen. Die Rechte und Pflichten des verstorbenen Elternteils gehen mit dem Tod auf die gesetzlichen oder eingesetzten Erben über. Ein Kind erbt dabei auch allfällige Schulden.
Die Frist für die Ausschlagung eines Erbes beträgt drei Monate. Innerhalb dieser Zeit muss geklärt werden, ob der Nachlass überschuldet ist. Melden Sie sich also frühzeitig bei uns!