Abklärung

Wenn die KESB eine Meldung erhält, dass es einem Kind nicht gut geht und dass es vielleicht gefährdet ist, dann muss sie prüfen, ob das stimmt.

Dies macht die KESB in einem Verfahren zur Prüfung von Kindesschutzmassnahmen. Ein wichtiger Teil des Verfahrens ist die Abklärung. Die KESB muss die Situation des Kindes gut kennen. Nur so weiss sie, ob das Kind tatsächlich gefährdet ist. Gewisse Informationen kann die KESB selber sammeln. Das persönliche Gespräch mit den Eltern und den betroffenen Kindern ist besonders wichtig. Manchmal ist die Situation dann genügend klar. Muss die Situation jedoch genauer abgeklärt werden, dann gibt die KESB einer Abklärungsstelle einen Abklärungsauftrag. Im Kanton Zürich heisst diese Abklärungsstelle Kinder- und Jugendhilfezentrum, kurz kjz.